Der
Europaausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat auf
Initiative der SPD in seiner heutigen Sitzung über das Problem
des Jugendarbeitsschutzes und seiner enzüberschreitenden
Konsequenzen diskutiert. Anlass ist der Auftritt eines
dänischen Chores in der Flensburger
Weihnachtsaufführung des Landestheaters. Die jungen
dänischen Sänger(innen) benötigen vier
behördliche Dokumente, um dort mitsingen zu dürfen.
Dazu erklären die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion, Rolf
Fischer und Anna Schlosser-Keichel:
Wir freuen uns, dass unser Einsatz für den Chor auf die
generelle Zustimmung des Ausschusses getroffen ist. Wir haben umfassend
mit dem Ministerium über das Problem allgemein und
über die besondere Situation des Chores aus Løjt
Kirkeby gesprochen. Es besteht Einigkeit, die bürokratischen
Hemmnisse möglichst vollständig abzubauen. Ernst zu
nehmen ist aber, dass Kinderarbeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz,
das eine Umsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie ist, generell
verboten ist und bleiben muss. Der Schutz der Kinder ist ein
hochrangiges Gut. Da aber das Gesetz auf Bundesebene zurzeit novelliert
und dort das Thema Kinderarbeit im Kulturbereich diskutiert wird,
sprechen wir unser Problem dort an. Die Novellierung kann zu
Vereinfachungen und zum Abbau überflüssiger
Bürokratie führen. Dafür werden wir uns
einsetzen. In Dänemark gelten im Übrigen die
Vorschriften der EU-Richtlinie fast im gleichen Maße.
Unser Weihnachtswunsch, die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zu entbürokratisieren und so mehr gemeinsame
kulturelle Aktivitäten zu ermöglichen, ist also nicht
vollständig erfüllt, aber uns bleibt damit ein ernst
zu nehmendes und gutes Vorhaben für 2009!
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