28.11.2008
Anna Schlosser-Keichel und Stefan Bolln:

Faire Gewerbesteuerzerlegung stärkt Windenergie-Standorte und den ländlichen Raum  

Zum heute zu erwartenden Beschluss des Bundestages über die Aufteilung der Gewerbesteuerbei Windenergieanlagen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 erklären die Landtagsabgeordnete Anna Schlosser-Keichel, Mitglied im Arbeitskreis Finanzen,und der energiepolitische Sprecher des SPD-Landesverbandes, Stefan Bolln:

Die beschlossene Neuregelung ist ein gutes Ergebnis für die Gemeinden, die vor Ort regenerative Energien – vorwiegend Windkraft, aber auch Sonnenenergie – erzeugen wollen. Mit der 70 zu 30 % Aufteilung zu Gunsten der Standortgemeinden ist sogar noch mehr erreicht worden, als mit der von Schleswig-Holstein im Bundesrat bereits durchgesetzten 50 zu 50 Aufteilung. Dieser Erfolg ist wesentlich auf den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion zurückzuführen, für den wir uns bedanken. Die neue, faire Gewerbesteuerzerlegung stärkt die Windenergiestandorte im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins und fördert so die Akzeptanz und den Ausbau der Windenergie insgesamt.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom vergangenen Jahr hätten nur noch Gemeinden Gewerbesteuer von Windkraftanlagen erhalten, in denen die Betreiberfirmen sitzen und wo sie Arbeitslohn zahlen. Die Standortgemeinden hätten so auf Gewerbesteuer verzichten müssen. Wir wollen, dass die Standortgemeinden von ihren Flächenausweisungen für Windkraft profitieren, die für Infrastruktur vor Ort sorgen und Belastungen durch die Anlagen auf sich nehmen. Deshalb muss ihnen auch Gewerbesteuer zustehen. Durch die neue Regelung werden hoffentlich viele, auch noch zögerliche Gemeinden ermuntert, auf ihren Flächen neue oder weitere Anlagen zu planen und so für den Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein beizutragen. Das ist auch eine Chance für den ländlichen Raum!


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