28.11.2008 |
Anna Schlosser-Keichel und Stefan Bolln: |
Faire Gewerbesteuerzerlegung stärkt Windenergie-Standorte und den ländlichen Raum |
Zum heute zu erwartenden
Beschluss des Bundestages über die Aufteilung der
Gewerbesteuerbei Windenergieanlagen im Rahmen des Jahressteuergesetzes
2009 erklären die Landtagsabgeordnete Anna Schlosser-Keichel,
Mitglied im Arbeitskreis Finanzen,und der energiepolitische Sprecher
des SPD-Landesverbandes, Stefan Bolln: Die
beschlossene Neuregelung ist ein gutes Ergebnis für die
Gemeinden, die vor Ort regenerative Energien – vorwiegend
Windkraft, aber auch Sonnenenergie – erzeugen wollen. Mit der
70 zu 30 % Aufteilung zu Gunsten der Standortgemeinden ist sogar noch
mehr erreicht worden, als mit der von Schleswig-Holstein im Bundesrat
bereits durchgesetzten 50 zu 50 Aufteilung. Dieser Erfolg ist
wesentlich auf den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion
zurückzuführen, für den wir uns bedanken.
Die neue, faire Gewerbesteuerzerlegung stärkt die
Windenergiestandorte im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins
und fördert so die Akzeptanz und den Ausbau der Windenergie
insgesamt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom vergangenen Jahr hätten nur noch Gemeinden Gewerbesteuer von Windkraftanlagen erhalten, in denen die Betreiberfirmen sitzen und wo sie Arbeitslohn zahlen. Die Standortgemeinden hätten so auf Gewerbesteuer verzichten müssen. Wir wollen, dass die Standortgemeinden von ihren Flächenausweisungen für Windkraft profitieren, die für Infrastruktur vor Ort sorgen und Belastungen durch die Anlagen auf sich nehmen. Deshalb muss ihnen auch Gewerbesteuer zustehen. Durch die neue Regelung werden hoffentlich viele, auch noch zögerliche Gemeinden ermuntert, auf ihren Flächen neue oder weitere Anlagen zu planen und so für den Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein beizutragen. Das ist auch eine Chance für den ländlichen Raum! |