Im Rahmen
der Föderalismusreform I ist nicht nur die Verantwortung
für das Heimrecht und den Ladenschluss, für die
Besoldung der Landesbeamten und den Strafvollzug auf die
Länder übergegangen.
Bestandteil des Pakets, das wir ja in Teilen hier im Landtag diskutiert
haben, war auch die „Stärkung der regionalen
Steuerautonomie“ wie es in der Gesetzesbegründung
heißt. Konkret: die Länder haben seit dem 1.1.2007
die „Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der
Grunderwerbsteuer“. Dieser beträgt laut Bundesgesetz
derzeit 3,5%.
Gleichzeitig wurde geregelt, dass bei den Berechnungen im Rahmen des
Länderfinanzausgleichs anders als bei den übrigen
Steuern die Grunderwerbsteuer nicht mit den tatsächlichen
Einnahmen sondern mit normierten Steuerkraftzahlen angesetzt wird. So
wirkt sich eine Erhöhung oder Verminderung des
Grunderwerbsteuersatzes direkt im Landeshaushalt aus.
Bisher hat nur das Land Berlin die Möglichkeit zur
Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1 Prozentpunkt auf 4,5 %
genutzt.
Uns – also das Land Schleswig-Holstein – hat die
Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen im April 2008 angesichts unserer
prekären Haushaltssituation unmissverständlich auf
diese Möglichkeit der Einnahmeverbesserung hingewiesen. Die
Kommission nennt Mehreinnahmen für Schleswig-Holstein von 70
Mio. Euro. jährlich.
Ich bin der Meinung, wir müssen diese Möglichkeit
nutzen.
Ich weiß, mit Steuererhöhung macht man sich keine
Freunde, aber ich bin überzeugt, in diesem Fall ist
sie zu verantworten:
- die letzte Erhöhung der
Grunderwerbsteuer hat 1997, also vor mehr zehn Jahren
stattgefunden, damals von 2 % auf 3,5%
- bei der deutlichen
Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007
um
3 Prozentpunkte ist der Grunderwerb (mit Ausnahme der Nebenkosten)
absolut verschont geblieben
- in der Gesamtfinanzierung eines
Einfamilienhauses von 150.000 € oder eines
Baugrundstücks von 40.000 € (ich habe mich da an den
Preisen orientiert, die im Immobilienteil meiner örtlichen
Tageszeitung zu finden sind) sind Mehrkosten von 1500 € bzw.
400 €, die sich durch diese Steuererhöhung ergeben
würden, mit Sicherheit abzudecken.
Ich erinnere mich, dass es in dem Neubaugebiet, in dem wir
wohnen, den „Running Gag“ gab, bei der
Finanzierung des Häuschens müsste auf jeden Fall die
neue Traumküche für die Frau und ein bescheidener
Mittelklassewagen für den Mann über sein.
Ich will einräumen, dass hier die Handlungsspielräume
geringer geworden sind. Aber an Mehrkosten von 1500 € oder
2000 € wird die Finanzierung eines Einfamilienhauses nicht
scheitern und wenn doch, sollten die handelnden Personen vielleicht
sowieso besser die Finger von dem Projekt lassen.
Was wir keinesfalls wollen, ist eine Koppelung der Steuermehreinnahmen
mit bestimmten Vorhaben – etwa dem Ausbau der
Kinderbetreuung. Das findet sich ja auch nicht in dem Gesetzentwurf,
wird aber in der Diskussion immer als Begründung
genannt.
Wenn wir die Entwicklung der Grunderwerbsteuer über eine Reihe
von Haushaltsjahren beobachten, müssen wir feststellen, dass
die Einnahmen stark schwanken. Eine Zweckbindung birgt die Gefahr, dass
die damit zu finanzierenden Projekte in Probleme geraten,
wenn sich die Einnahmen nicht wie erwartet entwickeln.
Ohne Not wird keiner hier in diesem Landtag
für eine Steuererhöhung plädieren.
Aber Schleswig-Holstein befindet sich einer finanziellen Notlage, wer
will das heute bestreiten.
Deshalb müssen wir alle Einnahmemöglichkeiten
ausschöpfen, vor allem wenn wir an die Solidarität
der anderen Bundesländer appellieren. Wir erwarten dasselbe ja
auch von unseren Kommunen, wenn es um die Höhe der
Hebesätze geht. Ich hoffe deshalb, dass wir uns im
Finanzausschuss auf eine gemeinsame Linie verständigen werden.
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