29.5.2008 |
Anna Schlosser-Keichel, Landtagsrede zu TOP 17, Ds 16/2058 |
Errichtung einer Landesopferschutzstiftung |
Ich
weiß aber, dass den Opfern von Kriminalität möglicherweise noch
weniger Aufmerksamkeit und Verständnis entgegengebracht wird als Straftätern.
Der
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viel getan, um die Situation von
Kriminalitätsopfern zu verbessern, sie zu entschädigen, in Prozessen
zu begleiten, die Opfer zu stärken. Eine
Vielzahl von Hilfsorganisationen sind dabei unentbehrliche Partnern. Sie
helfen den Opfern mit Rat und Tat, vor allem auch dadurch, dass sie das
Bewusstsein der Öffentlichkeit schärfen - für die bleibende
Erschütterung die die Opfer noch lange nach der Tat belastet und
beeinträchtigt. Sie helfen auch
mit finanzieller Unterstützung, wenn vom Täter keine Wiedergutmachung
zu erwarten ist und die institutionellen Hilfen, etwa durch das
Opferentschädigungsgesetz nicht greifen. Minister Döring hat angekündigt, dass er die Opferhilfe durch die Einrichtung einer Landesopferschutzstiftung weiter stärken will und erste Eckpunkte vorgelegt. Wir
haben nun im Vorfeld der Haushaltsberatungen weitere Informationen
abgefragt.
Aber
nur, wenn die Zusammenarbeit funktioniert! Das ist auch unser Anliegen. Deshalb
wollen wir, dass schon in der Vorbereitungsphase und schließlich auch
in der Umsetzung, also im Kuratorium oder Stiftungsrat, diese
Organisationen mit Ihrer Kompetenz und Erfahrung beteiligt werden. Und
wir erwarten, dass das breite Spektrum der Einrichtungen mit einbezogen
wird. Natürlich der WEISSE RING, den wir außerordentlich hoch
schätzen, aber auch Institutionen die sich auf besondere
Arbeitsschwerpunkte der Opferhilfe (häusliche Gewalt,
Zwangsprostitution, Menschen mit Migrationshintergrund) spezialisiert
haben. |