29.5.2008
Anna Schlosser-Keichel, Landtagsrede zu TOP 17, Ds 16/2058

Errichtung einer Landesopferschutzstiftung

Normalerweise spreche ich von dieser Stelle aus eher über „Strafvollzug“ über eine Klientel also, die keine große Lobby in unserer Gesellschaft hat und für die ich mich gerne einsetze.

Ich weiß aber, dass den Opfern von Kriminalität möglicherweise noch weniger Aufmerksamkeit und Verständnis entgegengebracht wird als Straftätern.    

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viel getan, um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern, sie zu entschädigen, in Prozessen zu begleiten, die Opfer zu stärken. Eine Vielzahl von Hilfsorganisationen sind dabei unentbehrliche Partnern. Sie helfen den Opfern mit Rat und Tat, vor allem auch dadurch, dass sie das Bewusstsein der Öffentlichkeit schärfen -  für die bleibende Erschütterung die die Opfer noch lange nach der Tat belastet und beeinträchtigt. Sie helfen auch mit finanzieller Unterstützung, wenn vom Täter keine Wiedergutmachung zu erwarten ist und die institutionellen Hilfen, etwa durch das Opferentschädigungsgesetz nicht greifen.

Minister Döring hat angekündigt, dass er die Opferhilfe durch die Einrichtung einer Landesopferschutzstiftung weiter stärken will und erste Eckpunkte vorgelegt.

Wir haben nun im Vorfeld der Haushaltsberatungen weitere Informationen abgefragt.
Die Stiftung muss eine Kapitalausstattung von 1.5 Mio € erreichen, um überhaupt handlungsfähig zu sein. Sie soll  insbesondere aus  dem Aufkommen von Geldauflagen und Vermögensabschöpfungen gespeist werden. Unter anderem also aus Gewinnen, die mit Frauenhandel, Zwangsprostitution usw. gemacht und die schließlich beschlagnahmt worden sind. Gelder, die heute in den Landeshaushalt fließen. Sie sollen so künftig wenigstens zum Teil direkt den Opfern, die von den kriminellen Geschäftemachern ausgebeutet worden sind, zu Gute kommen. Das entspricht im Übrigen den Forderungen der Hilfsorganisationen und auch der Praxis in anderen Bundesländern.

  Meine Fraktion unterstützt dieses Vorhaben. Wir hoffen, dass die Bedenken, die es der Vergangenheit hinsichtlich der zweckgebundenen Verwendung dieser „Strafgelder“ gegeben hat, ausgeräumt werden können und dass es dem Minister gelingt, im Doppelhaushalt 2009/2010 für die Stiftung einen tragfähigen Grundstock zu schaffen.
Ich will gern eingestehen: Wir waren in der Vergangenheit gegenüber der Idee einer Opferschutzstiftung eher skeptisch eingestellt. Wir hatten die Befürchtung, dass sich so eine Stiftung als Konkurrenz zu den schon jetzt im Opferschutz und in der Opferhilfe aktiven Institutionen entwickeln könnte. Konkurrenz, was die Landesförderung angeht, aber auch das Einwerben von privaten Spenden oder Strafgeldern.
Unsere Befürchtungen sind insofern in den Hintergrund getreten, als uns verschiedene Organisationen – zuletzt die Landesarbeitsgemeinschaft  der Frauenfachberatungsstellen im Innen- und Rechts-Ausschuss – versichert haben, dass sie eine Opferschutzstiftung nicht als Konkurrenz sehen, sondern als sinnvolle Ergänzung ihrer Arbeit und als Möglichkeit für zusätzliche, unbürokratische, flexible Hilfen für ihre Klientel.

Aber nur, wenn die Zusammenarbeit funktioniert! Das ist auch unser Anliegen.

Deshalb wollen wir, dass schon in der Vorbereitungsphase und schließlich auch in der Umsetzung, also im Kuratorium oder Stiftungsrat,  diese Organisationen mit Ihrer Kompetenz und Erfahrung beteiligt werden. Und wir erwarten, dass das breite Spektrum der Einrichtungen mit einbezogen wird. Natürlich der WEISSE RING, den wir  außerordentlich hoch schätzen, aber auch Institutionen die sich auf besondere Arbeitsschwerpunkte der Opferhilfe (häusliche Gewalt, Zwangsprostitution, Menschen mit Migrationshintergrund) spezialisiert haben.   

Herr Minister, wir werden die weitere Vorbereitung der neuen Stiftung mit Interesse positiv begleiten.

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