5.12.2007 |
Presseerklärung |
Anna Schlosser-Keichel:Gesetz stellt zeitgemäßen Jugendstrafvollzug sicher |
Zur heutigen Beratung des Entwurfs eines
Jugendstrafvollzugsgesetzes im Innen- und Rechtsausschuss erklärt die
SPD-Fraktions-Fachsprecherin für Strafvollzug, Anna Schlosser-Keichel: Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf
entwickelt den in Schleswig-Holstein seit Jahren praktizierten,
fortschrittlichen Jugendstrafvollzug weiter und nimmt die Forderungen
des Bundesverfassungsgerichts auf. Er orientiert sich dabei am Bildungs-
und Erziehungsgedanken. Als Ziel ist die Wiedereingliederung junger
Menschen, die straffällig geworden sind, in die Gesellschaft
(Resozialisierung) festgeschrieben. Dies entspricht sozialdemokratischen
Grundsätzen zum Strafvollzug. Die SPD-Landtagsfraktion hat Änderungsvorschläge
ausgearbeitet, um einige Punkte, die uns besonders wichtig sind, klarer
zu formulieren und hervorzuheben, z.B: 1.
Die
Eltern sollen bei der Vollzugsplanung und Entlassungsvorbereitung stärker
einbezogen, ihre Rechte und Pflichten verdeutlicht werden. 2.
Die
Entlassungsvorbereitung muss wesentlicher Bestandteil des Vollzugsplans
sein. 3.
Es ist
sicher zu stellen, dass eine in der Haft begonnene Ausbildung zu Ende
geführt werden kann. 4.
Wir
wollen die Einzelunterbringung in Wohngruppen als Standard
festschreiben. Die gemeinsame Unterbringung von zwei Personen wird nur
kurzfristig und als absoluter Ausnahmefall akzeptiert bzw. dann, wenn
Gefangene hilfebedürftig sind. 5.
Die
Ausgestaltung der Freizeit muss auch an Wochenenden durch geeignete
Angebote sichergestellt sein. 6.
Die
Anstalt ist verpflichtet, Gefangene vor körperlichen Übergriffen durch
andere Gefangene zu schützen.
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