5.12.2007

Presseerklärung

Anna Schlosser-Keichel: 

Gesetz stellt zeitgemäßen Jugendstrafvollzug sicher 

Zur heutigen Beratung des Entwurfs eines Jugendstrafvollzugsgesetzes im Innen- und Rechtsausschuss erklärt die SPD-Fraktions-Fachsprecherin für Strafvollzug, Anna Schlosser-Keichel:

Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf entwickelt den in Schleswig-Holstein seit Jahren praktizierten, fortschrittlichen Jugendstrafvollzug weiter und nimmt die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts auf. Er orientiert sich dabei am Bildungs- und Erziehungsgedanken. Als Ziel ist die Wiedereingliederung junger Menschen, die straffällig geworden sind, in die Gesellschaft (Resozialisierung) festgeschrieben. Dies entspricht sozialdemokratischen Grundsätzen zum Strafvollzug.  

Die SPD-Landtagsfraktion hat Änderungsvorschläge ausgearbeitet, um einige Punkte, die uns besonders wichtig sind, klarer zu formulieren und hervorzuheben, z.B:

1.      Die Eltern sollen bei der Vollzugsplanung und Entlassungsvorbereitung stärker einbezogen, ihre Rechte und Pflichten verdeutlicht werden.

2.      Die Entlassungsvorbereitung muss wesentlicher Bestandteil des Vollzugsplans sein.

3.      Es ist sicher zu stellen, dass eine in der Haft begonnene Ausbildung zu Ende geführt werden kann.

4.      Wir wollen die Einzelunterbringung in Wohngruppen als Standard festschreiben. Die gemeinsame Unterbringung von zwei Personen wird nur kurzfristig und als absoluter Ausnahmefall akzeptiert bzw. dann, wenn Gefangene hilfebedürftig sind.

5.      Die Ausgestaltung der Freizeit muss auch an Wochenenden durch geeignete Angebote sichergestellt sein.

6.      Die Anstalt ist verpflichtet, Gefangene vor körperlichen Übergriffen durch andere Gefangene zu schützen.

Leider ist eine Durchsetzung dieser Änderungen bzw. Klarstellungen mit unserem Koalitionspartner nicht möglich. Da wir aber die Grundrichtung des Gesetzeswerkes für richtig halten, werden wir dem Entwurf in der vorliegenden Form zustimmen. Denn wir wollen erreichen, dass der Jugendstrafvollzug weiter verbessert wird und sich noch mehr öffnet für neue Formen im Umgang mit jugendlichen Straftätern und die Mitarbeit von freien Trägern und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Dafür bietet der Gesetzentwurf eine gute Grundlage.

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