2.6.2007 |
Anna Schlosser-Keichel und Holger Astrup: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol |
Den Beginn der Sommerfest- und Scheunenfeten-Saison nehmen die
Schleswig-Flensburger SPD-Landtagsabgeordneten Anna Schlosser-Keichel
und Holger Astrup zum Anlass, Jugendliche, Eltern, Gastwirte und
Veranstalter solcher Feste auf einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol
hinzuweisen. Gleichzeitig fordern sie die Ordnungsbehörden auf, durch
Jugendschutzstreifen verstärkt auf die Einhaltung der bestehenden
Gesetze zu drängen. Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ist aber auch ein kommunales Problem,
meint Holger Astrup. „Die Kommunen müssen die Einhaltung der
Jugendschutzbestimmungen und des Gaststättenrechtes noch stärker kontrollieren
und auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sanktionieren“,
fordert der Abgeordnete. „Verantwortungsvolle
Veranstalter sollten auf Flatrate-Partys oder All-you-can-drink-Angebote
für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verzichten.“ Schließlich,
so Astrup weiter, hat „auch der DEHOGA seine Mitglieder dazu
aufgerufen, sich an diese Vorgaben zu halten.“ Neue Gesetze halten die beiden SPD-Abgeordneten nicht für notwendig.
Vielmehr müssten die bestehenden Gesetze konsequent eingehalten werden:
Danach ist Bier erst ab 16 und Schnaps erst ab 18 Jahren erlaubt. Außerdem
sei es verboten, Alkohol an bereits angetrunkene Jugendlich abzugeben.
Doch leider halten sich trotz entsprechender Verbandsbeschlüsse eine
Reihe von Gastwirten und Veranstaltern nicht konsequent genug daran. Beide Abgeordnete betonen zugleich aber auch: „Die meisten Jugendlichen
haben dieses Problem nicht. Sie sind in der Lage, mit Alkohol angemessen
umzugehen.“ So hat der letzte Drogenbericht der Bundesregierung
gezeigt, dass
die Zahl der Jugendlichen, die Alkohol trinken, eher rückläufig ist,
dass aber die Zahl derjenigen, die exzessiv und in sehr jungem Alter
trinken, weiter ansteigt. „Und genau um diese Gruppe geht es uns auch
hier im Kreis Schleswig-Flensburg“, heben Anna Schlosser-Keichel und
Holger Astrup abschließend hervor. |