28.06.2006

Ingrid Franzen, Sandra Redmann und Anna Schlosser-Keichel

Kommunale Gleichstellungspolitik lebt auch von Gleichstellungsbeauftragten 

Zum Antrag auf Abberufung der hauptamtlichen Plöner Gleichstellungsbeauftragten erklären die früheren frauenpolitischen Sprecherinnen der SPD-Landtagsfraktion, Ingrid Franzen und Anna Schlosser-Keichel, und die amtierende frauenpolitische Sprecherin Sandra Redmann: 


Kommunale Gleichstellungspolitik in Schleswig-Holstein hat viele Namen. Einer von ihnen ist Maren Wichmann. Als hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat Maren Wichmann sich seit 1991 weit über die Grenzen der Stadt Plön hinaus einen Namen gemacht. Sie war aktiv in der Landesarbeitsgemeinschaft und in der Bundesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und sie ist in der Vernetzung gleichstellungspolitischer, frauenpolitischer und familienpolitischer Aktivitäten in Schleswig-Holstein engagiert. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass der Umfang kommunaler Aufgaben sichtbar wird. Das vielfältige Themenspektrum umfasst weite Bereiche frauenpolitischer und gleichstellungspolitischer Aktivitäten. Die Gleichstellungsarbeit in Plön ist seitdem einer der Gradmesser für erfolgreiche kommunale Vertretung der Interessen von Frauen. 

Maren Wichmann ist eine engagierte Vertreterin kommunaler frauenpolitischer Belange. Sie gibt der Landespolitik Impulse für die Weiterentwicklung der landesweiten Gleichstellungspolitik. Wir kennen sie als konstruktive und kämpferische Partnerin über einen langen Zeitraum schleswig-holsteinischer Gleichstellungsgeschichte.

  
Die große Koalition in Kiel hat den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte erst dann zu beschäftigen, wenn sie mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt Plön verpflichtet ist, ihre Gleichstellungsbeauftragte zu entlassen. Die Arbeit der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der Stadt Plön ist eine Erfolgsgeschichte, die weit über die Stadt hinweg wirksam ist. Sie jetzt abzubrechen bedeutet einen Rückschritt für die Stadt und für ihre Bürgerinnen und Bürger.

 

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