23.02.2006

Anna Schlosser-Keichel, Landtagsrede 

Biokraftstoffe weiter fördern!

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Biokraftstoffe haben mit ihrer im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen deutlich besseren CO2-Bilanz einen erheblichen ökologischen Vorteil. Zwar wird der Biodieselmarkt zu mehr als 40 % von Importprodukten beherrscht, aber allein die inländischen Kapazitäten zur Herstellung dieser Kraftstoffe haben sich in den letzten 10 Jahren verzehnfacht und von dieser Entwicklung hat auch die Schleswig-Holsteinische Wirtschaft bzw. Landwirtschaft profitiert.

Wir stehen deshalb dafür ein, dass der Anteil von Biokraftstoffen am Gesamtverbrauch weiter gesteigert wird. Die von der Großen Koalition im Bund vereinbarte Beimischungspflicht ist ohne Frage ein geeigneter Weg dazu und wird den Markt nicht nur absichern sondern erhebliche Wachstumsquoten bringen.

 

Wir stehen auch dafür ein, dass die Entwicklung weiterer Generationen moderner Kraftstoffe voran gebracht wird. Allerdings müssen dabei in einer Umweltbilanz alle ökologischen Faktoren der Produktions- und Nutzungskette erfasst werden, auch die Folgen von Monokulturen. Großflächige Monokulturen und der damit verbundene hohe Einsatz von Chemie stehen im Widerspruch zu einer naturverträglichen Landwirtschaft und ihre negativen Wirkungen sind in dieser Bilanz zu berücksichtigen. Zu bedenken sind auch Diskussion wie z.B. aktuell in Schleswig- Flensburg , wo Milchbauern ihre Sorge äußern, sie könnten in der Konkurrenz mit Landwirten, die nachwachsende Rohstoffe anbauen, bei Pachtverhandlungen ins Hintertreffen geraten.

Dies alles sind aber Fragen, die wohl am besten die Umwelt- und Landwirtschaftsfachleute miteinander diskutieren können. Ich soll mich in den 5 mir zugedachten Minuten auf die steuerlichen Fragen beschränken.

Ausgangslage ist die derzeit gültige völlige Steuerbefreiung für Bio-Kraftstoffe bzw. Beimischungen zu fossilen Kraftstoffen.

Die Mineralölsteuerbefreiung war eine geeignete Maßnahme zur Etablierung dieser Kraftstoffe auf dem Energiemarkt und sie bleibt – auch nach den Plänen der Bundesregierung - ein Steuerungselement. Denn es geht keineswegs um völlige Aufhebung der Steuerbefreiung, sondern lediglich um eine Beschränkung unzulässiger Mitnahmeeffekte.

Ich erinnere daran: Ziel der Steuerbefreiung war, den Unterschied zwischen den  (höheren) Kosten für Biokraftstoff und dem Preis für entsprechende fossile Kraftstoffe auszugleichen und damit die Verwendung von Biokraftstoff anzuregen.

Der Verkaufspreis, der für Biodiesel heute an der Tankstelle verlangt wird, ist mittlerweile aber dem Netto-Einstandspreis davon galoppiert, er orientiert sich ganz klar am Preis für fossilen Dieselkraftstoff, unterbietet ihn lediglich um 10 Cent.

Die Bundesregierung hat in ihrem ersten Jahresbericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe für das Jahr 2004 errechnet, dass es dadurch zu einer Überförderung und somit zu Mitnahmeeffekten i.H. von 77 Mio. € gekommen ist. ( Überförderung 5 Cent für Reinkraftstoff, 10 Cent für Mischkomponenten, Steuerentlastung insgesamt 559 Mio. €) Durch den Anstieg der Preise für fossile Kraftstoffe, an denen sich unseligerweise die Tankstellenpreise für Biokraftstoffe orientieren, hat sich diese Entwicklung verstärkt.

Ganz abgesehen davon, dass wir uns Steuerausfälle  in dieser Höhe nicht leisten können, sind wir – bzw. die Bundesregierung – nach dem EU Beihilferecht verpflichtet, gegen diese Entwicklung zu steuern. Die Genehmigung der EU-Kommission enthält nämlich auch die ausdrückliche Verpflichtung, diese Steuerbegünstigung gesetzlich anzupassen, wenn eine Überförderung festgestellt wird. Das ist jetzt der Fall. 

Noch liegt der aktuelle Jahresbericht 2005 der Bundesregierung nicht vor, aber man geht heute pro Liter von einer Überförderung von 14 Cent bei Reinkraftstoff und 19 Cent bei Beimischungskomponenten aus. Da scheint mir der Vorschlag der Bundesregierung,  mit einer maßvollen Besteuerung von 10 bzw. 15 Cent gegenzusteuern, durchaus plausibel. Diese Zahlen müssen noch geprüft und gerechnet werden. In vier Bundestagsausschüssen wird das Thema beraten und auch Einzelfragen, z.B. nach Sonderlösungen für den Eigenverbrauch in der Landwirtschaft, sind weiter in der Diskussion, wie mir mein Kollege aus der Bundestagsfraktion berichtete.

Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als die unzulässige Überförderung abbauen. Darüber hinaus aber werden wir alle ökologisch und steuerlich sinnvollen Maßnahmen unterstützen, die Herstellern, Handel und Verbrauchern verstärkt Anreize geben, in Biokraftstoffe zu investieren und diese zu nutzen. Dazu fordern wir mit unserem Antrag auch die Landesregierung auf.

 

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