23.02.2006 |
Anna Schlosser-Keichel, Landtagsrede |
Biokraftstoffe weiter fördern! |
Sehr geehrte Damen und Herren, Biokraftstoffe
haben mit ihrer im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen deutlich besseren
CO2-Bilanz einen erheblichen ökologischen Vorteil. Zwar wird der
Biodieselmarkt zu mehr als 40 % von Importprodukten beherrscht, aber allein
die inländischen Kapazitäten zur Herstellung dieser Kraftstoffe haben sich
in den letzten 10 Jahren verzehnfacht und von dieser Entwicklung hat auch die
Schleswig-Holsteinische Wirtschaft bzw. Landwirtschaft profitiert. Wir
stehen auch dafür ein, dass die Entwicklung weiterer Generationen moderner
Kraftstoffe voran gebracht wird. Allerdings müssen dabei in einer
Umweltbilanz alle ökologischen Faktoren der Produktions- und Nutzungskette
erfasst werden, auch die Folgen von Monokulturen. Großflächige Monokulturen
und der damit verbundene hohe Einsatz von Chemie stehen im Widerspruch zu
einer naturverträglichen Landwirtschaft und ihre negativen Wirkungen sind in
dieser Bilanz zu berücksichtigen. Zu bedenken sind auch Diskussion wie z.B.
aktuell in Schleswig- Dies
alles sind aber Fragen, die wohl am besten die Umwelt- und
Landwirtschaftsfachleute miteinander diskutieren können. Ich soll mich in den
5 mir zugedachten Minuten auf die steuerlichen Fragen beschränken. Ausgangslage
ist die derzeit gültige völlige Steuerbefreiung für Bio-Kraftstoffe bzw.
Beimischungen zu fossilen Kraftstoffen. Die
Mineralölsteuerbefreiung war eine geeignete Maßnahme zur Etablierung dieser
Kraftstoffe auf dem Energiemarkt und sie bleibt – auch nach den Plänen der
Bundesregierung - ein Steuerungselement. Denn es geht keineswegs um völlige
Aufhebung der Steuerbefreiung, sondern lediglich um eine Beschränkung unzulässiger
Mitnahmeeffekte. Ich
erinnere daran: Ziel der Steuerbefreiung war, den Unterschied zwischen den
(höheren) Kosten für Biokraftstoff und dem Preis für entsprechende fossile
Kraftstoffe auszugleichen und damit die Verwendung von Biokraftstoff
anzuregen. Der
Verkaufspreis, der für Biodiesel heute an der Tankstelle verlangt wird, ist
mittlerweile aber dem Netto-Einstandspreis davon galoppiert, er orientiert
sich ganz klar am Preis für fossilen Dieselkraftstoff, unterbietet ihn
lediglich um 10 Cent. Die
Bundesregierung hat in ihrem ersten Jahresbericht zur Steuerbegünstigung für
Biokraft- und Bioheizstoffe für das Jahr 2004 errechnet, dass es dadurch zu
einer Überförderung und somit zu Mitnahmeeffekten i.H. von 77 Mio. €
gekommen ist. Ganz
abgesehen davon, dass wir uns Steuerausfälle in dieser Höhe nicht
leisten können, sind wir – bzw. die Bundesregierung – nach dem EU
Beihilferecht verpflichtet, gegen diese Entwicklung zu steuern. Noch
liegt der aktuelle Jahresbericht 2005 der Bundesregierung nicht vor, aber man
geht heute pro Liter von einer Überförderung von 14 Cent bei Reinkraftstoff
und 19 Cent bei Beimischungskomponenten aus. Da scheint mir der Vorschlag der
Bundesregierung, mit einer maßvollen Besteuerung von 10 bzw. 15 Cent
gegenzusteuern, durchaus plausibel. Diese Zahlen müssen noch geprüft und
gerechnet werden. In vier Bundestagsausschüssen wird das Thema beraten und
auch Einzelfragen, z.B. nach Sonderlösungen für den Eigenverbrauch in der
Landwirtschaft, sind weiter in der Diskussion, wie mir mein Kollege aus der
Bundestagsfraktion berichtete. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als die unzulässige Überförderung abbauen. Darüber hinaus aber werden wir alle ökologisch und steuerlich sinnvollen Maßnahmen unterstützen, die Herstellern, Handel und Verbrauchern verstärkt Anreize geben, in Biokraftstoffe zu investieren und diese zu nutzen. Dazu fordern wir mit unserem Antrag auch die Landesregierung auf. |
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