26-05-05

Anna Schlosser-Keichel

Steuerliche Förderung von Dieselrußfiltern

 Landtagsrede zu TOP 20

Die Frage, wie wir mit der Feinstaubkonzentration im Lande umgehen sollen, wie wir diese für die Bürgerinnen und Bürger gesundheitsgefährdende Belastung deutlich und vor allem schnell senken können, das wird morgen unter TOP 31 Thema sein.

 

Bei der heutigen Diskussion um die Förderung von Rußfiltern in PKW geht es nur um einen kleinen Teilbereich dieser Problematik, denn der Straßenverkehr hat unter der Vielzahl von Feinstaubquellen nur einen vergleichbar geringen Anteil von 15 %. Andererseits kann in diesem Bereich durch den Einbau von Rußfiltern schnell und wirkungsvoll Abhilfe geschaffen werden. Auch wenn klar sein muss, dass diese Einzelmaßnahme das Problem keinesfalls löst, gibt es wohl keinen grundsätzlichen Streit über die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens.

 

Die Frage ist nur: wer bezahlt den Spaß. In der Diskussion sind immerhin bis zu 1000 € für die Ausstattung eines PKW mit Dieselrußfilter.

 

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der über die Reduzierung der Kfz-Steuer ab sofort finanzielle Anreize für die Umrüstung von bereits „laufenden“ Fahrzeugen und für die Entscheidung zugunsten besonders partikelreduzierter Neuwagen vorschlägt. Vorgesehen sind Steuerbefreiungen von 350 € für Neufahrzeuge und 250 € für die Nachrüstung.

Für Kfz- Halter, die sich noch nach dem 31.12.2007 beim Neukauf für einen PKW ohne Filter entscheiden, ist sozusagen ein „Strafzuschlag“ zur Kfz-Steuer i.H. von 20 % vorgesehen.

 

In den Diskussionen der letzten Wochen und Monate ist deutlich geworden, dass alle Fraktionen und alle politischen Ebenen mit ihrer Forderung nach gezielten finanziellen Anreizen einig waren.

Aber auch hier stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Spaß? Nach dem uns vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sind es die Bundesländer, die die Kfz-Steuerausfälle zu tragen hätten.

 

So, und da hört der Spaß dann ernsthaft auf. 

 

Wir haben angesichts der Haushaltsdaten in den letzten Wochen wieder einmal übereinstimmend festgestellt, dass das Land auf keinerlei Steuereinnahmen verzichten kann.

 

Ich stimme also den Antragsstellern zu, dass diese Förderung aufkommensneutral umgesetzt werden muss und ich hätte mir im Antrag wenigstens ein paar Spiegelstriche dazu gewünscht wie das geschehen könnte. Aber dazu wird ja bei den Ausschussberatungen noch Gelegenheit sein.

Die Bundesregierung nennt als Ausgleich für die zu erwartenden Kfz-Steuerausfälle der Länder „beachtlich Mehreinnahmen“ durch den wachsenden Anteil der Dieselfahrzeuge am Gesamtfahrzeugmarkt. Für Diesel-PKW  ist bekanntlich grundsätzlich eine höhere Kfz-Steuer zu bezahlen als für „Benziner“, also ist diese Annahme sicher nicht im Grundsatz falsch. Aber wirklich belastbare Zahlen habe ich dafür nicht gefunden und auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen sie. Auch das ist also ein wichtiges Thema für die Ausschussberatungen sein.

 

Grundsätzlich sollten wir - gerade angesichts der großen finanziellen Probleme nicht nur unseres Bundeslandes - auch diskutieren, ob eine Förderung von Neufahrzeugen wirklich notwendig und sinnvoll ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein vernünftig begabter Mensch seine Kaufentscheidung zugunsten eines Fahrzeugs, das nach dem neuesten Stand der Technik ausgestattet ist und dann auch einen ordentlichen Wiederverkaufswert hat, von einem Zuschuss von 350 € abhängig macht.

 

Ich rechne auch mit dem Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer und nicht zuletzt der Automobilindustrie. Wie man heute schon sehen kann, taucht in der Werbung ja auch schon die Ausstattung mit Rußfiltern als Kaufargument, auf – sozusagen als „must have“ beim Autokauf.  Die vorgesehen Steuerbefreiung für Neufahrzeuge -fürchte ich – könnte zu einem reinen Mitnahmeeffekt verkommen.

 

Ich freue mich auf die Beratungen im Finanzausschuss.

 

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