26-05-05 |
Anna Schlosser-Keichel |
Steuerliche Förderung von Dieselrußfiltern |
Landtagsrede
zu TOP 20 Die
Frage, wie wir mit der Feinstaubkonzentration im Lande umgehen sollen, wie wir
diese für die Bürgerinnen und Bürger gesundheitsgefährdende Belastung
deutlich und vor allem schnell senken können, das wird morgen unter TOP 31
Thema sein. Bei
der heutigen Diskussion um die Förderung von Rußfiltern in PKW geht es nur
um einen kleinen Teilbereich dieser Problematik, denn der Straßenverkehr hat
unter der Vielzahl von Feinstaubquellen nur einen vergleichbar geringen Anteil
von 15 %. Andererseits kann in diesem Bereich durch den Einbau von Rußfiltern
schnell und wirkungsvoll Abhilfe geschaffen werden. Auch wenn klar sein muss,
dass diese Einzelmaßnahme das Problem keinesfalls löst, gibt es wohl keinen
grundsätzlichen Streit über die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens. Die
Frage ist nur: wer bezahlt den Spaß. In der Diskussion sind immerhin bis zu
1000 € für die Ausstattung eines PKW mit Dieselrußfilter. Die
Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der über die
Reduzierung der Kfz-Steuer ab sofort finanzielle Anreize für die Umrüstung
von bereits „laufenden“ Fahrzeugen und für die Entscheidung zugunsten
besonders partikelreduzierter Neuwagen vorschlägt. Vorgesehen sind
Steuerbefreiungen von 350 € für Neufahrzeuge und 250 € für die Nachrüstung. Für
Kfz- Halter, die sich noch nach dem 31.12.2007 beim Neukauf für einen PKW
ohne Filter entscheiden, ist sozusagen ein „Strafzuschlag“ zur Kfz-Steuer
i.H. von 20 % vorgesehen. In
den Diskussionen der letzten Wochen und Monate ist deutlich geworden, dass
alle Fraktionen und alle politischen Ebenen mit ihrer Forderung nach gezielten
finanziellen Anreizen einig waren. Aber
auch hier stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Spaß? Nach dem uns
vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sind es die Bundesländer, die
die Kfz-Steuerausfälle zu tragen hätten. So,
und da hört der Spaß dann ernsthaft auf. Wir
haben angesichts der Haushaltsdaten in den letzten Wochen wieder einmal übereinstimmend
festgestellt, dass das Land auf keinerlei Steuereinnahmen verzichten kann. Ich
stimme also den Antragsstellern zu, dass diese Förderung aufkommensneutral
umgesetzt werden muss und ich hätte mir im Antrag wenigstens ein paar
Spiegelstriche dazu gewünscht wie das geschehen könnte. Aber dazu wird ja
bei den Ausschussberatungen noch Gelegenheit sein. Die
Bundesregierung nennt als Ausgleich für die zu erwartenden Kfz-Steuerausfälle
der Länder „beachtlich Mehreinnahmen“ durch den wachsenden Anteil der
Dieselfahrzeuge am Gesamtfahrzeugmarkt. Für Diesel-PKW ist bekanntlich
grundsätzlich eine höhere Kfz-Steuer zu bezahlen als für „Benziner“,
also ist diese Annahme sicher nicht im Grundsatz falsch. Aber wirklich
belastbare Zahlen habe ich dafür nicht gefunden und auch im Gesetzentwurf der
Bundesregierung fehlen sie. Auch das ist also ein wichtiges Thema für die
Ausschussberatungen sein. Grundsätzlich
sollten wir - gerade angesichts der großen finanziellen Probleme nicht nur
unseres Bundeslandes - auch diskutieren, ob eine Förderung von Neufahrzeugen
wirklich notwendig und sinnvoll ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein
vernünftig begabter Mensch seine Kaufentscheidung zugunsten eines Fahrzeugs,
das nach dem neuesten Stand der Technik ausgestattet ist und dann auch einen
ordentlichen Wiederverkaufswert hat, von einem Zuschuss von 350 € abhängig
macht. Ich
rechne auch mit dem Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer und nicht zuletzt
der Automobilindustrie. Wie man heute schon sehen kann, taucht in der Werbung
ja auch schon die Ausstattung mit Rußfiltern als Kaufargument, auf –
sozusagen als „must have“ beim Autokauf. Die vorgesehen
Steuerbefreiung für Neufahrzeuge -fürchte ich – könnte zu einem reinen
Mitnahmeeffekt verkommen. Ich
freue mich auf die Beratungen im Finanzausschuss. |
|