20-12-04

Anna Schlosser-Keichel

Bei Bestattungen stehen Würde und Selbstbestimmung an erster Stelle

Zur Novellierung des Bestattungsrechts erklärt die SPD-Sozialpolitikerin Anna Schlosser-Keichel: 

Die Landesregierung hat einen sehr umfassenden und verantwortungsvollen Gesetzentwurf für ein Bestattungsgesetz vorgelegt. In zahlreichen Stellungnahmen haben Verbände sich dazu geäußert.

Für die SPD-Landtagsfraktion stehen Würde und Selbstbestimmung an erster Stelle. Wir werden für die weitere Beratung daher im Wesentlichen zu zwei Punkten Änderungsanträge einbringen.

 

Ein sehr sensibles Thema ist der Umgang mit tot geborenen Kindern. Bis zu einem Gewicht von 500 Gramm wird von einer Fehlgeburt gesprochen, danach von einer Totgeburt. Uns ist wichtig, dass sich dies auch bei den Regelungen zur Bestattung widerspiegelt. Wir beantragen daher, eine Bestattungspflicht bereits ab einem Gewicht von 500 Gramm (statt, wie im Gesetzentwurf formuliert, ab 1.000 Gramm) festzulegen. Dies trägt auch dem medizinischen Fortschritt Rechnung, denn das Überleben auch von Kindern unter 1.000 Gramm Geburtsgewicht ist bereits möglich. Daraus ergibt sich für uns die Konsequenz, Kinder dieser Größe, wenn sie tot geboren werden, auch zu bestatten.

 

Eine weitere Änderung betrifft Menschen, die aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen ohne Sarg bestattet werden wollen. Dies ist nach dem Gesetzentwurf bereits möglich, wir werden jedoch auch vorschlagen, darüber hinaus auch weitergehenden religiösen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Weiterhin soll immer dann, wenn die verstorbene Person dies gewünscht hat, die Leichenschau nach Möglichkeit von einer Person gleichen Geschlechts ausgeführt werden.

Zudem treffen wir verbindlichere Regelungen für einen Kostenausgleich zwischen Gemeinden für Fälle, in denen diese für ein Begräbnis aufzukommen haben.

 

Wir werden mit dem Bestattungsgesetz, das im Januar im Landtag verabschiedet werden soll, endlich die zahllosen bestehenden Einzelregelungen zu einem einheitlichen Gesetz zusammenführen. Würde und Selbstbestimmung sowie vernünftige, an den Anforderungen der Praxis orientierte Regelungen bilden den Kern des neuen Gesetzes.

   

 

zurück zur Übersicht der Pressemitteilungen