20-12-04 |
Anna Schlosser-Keichel |
Bei Bestattungen stehen Würde und Selbstbestimmung an erster StelleZur Novellierung des Bestattungsrechts erklärt die SPD-Sozialpolitikerin Anna Schlosser-Keichel: |
Die
Landesregierung hat einen sehr umfassenden und verantwortungsvollen
Gesetzentwurf für ein Bestattungsgesetz vorgelegt. In zahlreichen
Stellungnahmen haben Verbände sich dazu geäußert. Für
die SPD-Landtagsfraktion stehen Würde und Selbstbestimmung an erster Stelle.
Wir werden für die weitere Beratung daher im Wesentlichen zu zwei Punkten Änderungsanträge
einbringen. Ein
sehr sensibles Thema ist der Umgang mit tot geborenen Kindern. Bis zu einem
Gewicht von 500 Gramm wird von einer Fehlgeburt gesprochen, danach von einer
Totgeburt. Uns ist wichtig, dass sich dies auch bei den Regelungen zur
Bestattung widerspiegelt. Wir beantragen daher, eine Bestattungspflicht
bereits ab einem Gewicht von 500 Gramm (statt, wie im Gesetzentwurf
formuliert, ab 1.000 Gramm) festzulegen. Dies trägt auch dem medizinischen
Fortschritt Rechnung, denn das Überleben auch von Kindern unter 1.000 Gramm
Geburtsgewicht ist bereits möglich. Daraus ergibt sich für uns die
Konsequenz, Kinder dieser Größe, wenn sie tot geboren werden, auch zu
bestatten. Eine
weitere Änderung betrifft Menschen, die aus weltanschaulichen oder religiösen
Gründen ohne Sarg bestattet werden wollen. Dies ist nach dem Gesetzentwurf
bereits möglich, wir werden jedoch auch vorschlagen, darüber hinaus auch
weitergehenden religiösen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Weiterhin soll
immer dann, wenn die verstorbene Person dies gewünscht hat, die Leichenschau
nach Möglichkeit von einer Person gleichen Geschlechts ausgeführt werden. Zudem
treffen wir verbindlichere Regelungen für einen Kostenausgleich zwischen
Gemeinden für Fälle, in denen diese für ein Begräbnis aufzukommen haben. Wir
werden mit dem Bestattungsgesetz, das im Januar im Landtag verabschiedet
werden soll, endlich die zahllosen bestehenden Einzelregelungen zu einem
einheitlichen Gesetz zusammenführen. Würde und Selbstbestimmung sowie vernünftige,
an den Anforderungen der Praxis orientierte Regelungen bilden den Kern des
neuen Gesetzes.
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