06-07-04

Anna Schlosser-Keichel

Bestattungsgesetz muss Bedürfnissen der Menschen gerecht werden 

 

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit kein Bestattungsgesetz. Die Rechtsvorschriften, die zur Regelung von Bestattungen dienen, stammen teilweise noch aus dem Dritten Reich. Sie sind über verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt, im Bereich des Friedhofswesens fehlen einige rechtliche Regelungen vollständig. Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein umfassendes, modernes Bestattungsgesetz, das bestehende Regelungen zusammenfasst, strafft, präzisiert und – wo erforderlich – erweitert. „Die Wünsche der Verstorbenen und ihre Würde müssen vorrangig berücksichtigt werden“, fordert die SPD-Sozialpolitikerin Anna Schlosser-Keichel.

 So sollten sich Menschen entsprechend ihrer weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen und Wünsche für die Art ihrer Bestattung entscheiden können. „Deshalb muss es auch möglich sein, Verstorbene ohne Sarg, also nur in ein Leichentuch gehüllt, beizusetzen. Es muss aber sichergestellt sein, dass bei Bestattungen, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, das Leichentuch nicht gewählt wird, um Kosten zu sparen“, so Anna Schlosser-Keichel.

 „Für Frühgeburten und totgeborene Kinder brauchen wir einen rechtlichen Rahmen, der den Eltern einen angemessenen Raum für ihre eigene Trauerbewältigung bietet. Gleichzeitig müssen aber Rechte und Pflichten bei der Bestattung tot geborener Kinder gesetzlich festgelegt werden. In dieser für Eltern schwierigen Situation halten wir auch eine angemessene Beratung für erforderlich.“

 Der Friedhofszwang soll bleiben, und zwar sowohl für Sarg- und Leichentuch-, als auch für Urnenbestattungen. Nur die Urnenbestattung auf See soll weiterhin möglich sein, nicht jedoch beispielsweise das Ausstreuen der Asche auf Streuwiesen. Denkbar seien, sagt die Abgeordnete, aber neue Arten von Friedhöfen, in denen etwa ein bestimmter Baum statt eines Grabsteins den Ort der letzten Ruhe kennzeichnet.

 „Die in die Diskussion gebrachte Möglichkeit, private Friedhöfe einzurichten, betrachten wir sehr kritisch. Die kommunale oder kirchliche Trägerschaft hat sich bewährt. Wir halten mehr davon, die Kommunen und Kirchen dabei zu unterstützen, dass sie flexible, moderne Angebote auf ihren Friedhöfen schaffen“, erläutert Anna Schlosser-Keichel. Der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg sei ein herausragendes Beispiel dafür, wie sich auch in öffentlicher Trägerschaft traditionelle und moderne Anforderungen verbinden lassen – von der Berücksichtigung der Wünsche unterschiedlicher Nationalitäten über Themengräber, Baumbestattungen bis zur oberirdischen Urnenhalle, und all dies an einem landschaftsgärtnerisch anspruchsvollen Ruheort. „Mehr Vielfalt“, so die Abgeordnete, „kann auch eine Privatisierung nicht ermöglichen.“

 

zurück zur Übersicht der Pressemitteilungen