06-07-04 |
Anna Schlosser-Keichel |
Bestattungsgesetz muss Bedürfnissen der Menschen gerecht werden |
In
Schleswig-Holstein gibt es derzeit kein Bestattungsgesetz. Die
Rechtsvorschriften, die zur Regelung von Bestattungen dienen, stammen
teilweise noch aus dem Dritten Reich. Sie sind über verschiedene Gesetze und
Verordnungen verteilt, im Bereich des Friedhofswesens fehlen einige rechtliche
Regelungen vollständig. Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein
umfassendes, modernes Bestattungsgesetz, das bestehende Regelungen
zusammenfasst, strafft, präzisiert und – wo erforderlich – erweitert.
„Die Wünsche der Verstorbenen und ihre Würde müssen vorrangig berücksichtigt
werden“, fordert die SPD-Sozialpolitikerin Anna Schlosser-Keichel. |
|