27-05-04

Anna Schlosser-Keichel

Wer schlägt, geht!

Schutz vor Gewalt in der Familie – Rechtssicherheit für die Polizei 

   

Zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Anna Schlosser-Keichel:

 

Vor einem knappen Jahr haben wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag über eine Änderung des Landesverwaltungsgesetzes diskutiert. Es geht dabei um ein sehr praktisches, lebensnahes, alltägliches Thema: Um Gewalt in der Familie und vor allem darum, welche Instrumente wir als Gesellschaft zur Verfügung stellen, um diejenigen zu schützen, die häusliche Gewalt erfahren.

 

Zur Bekämpfung häuslicher Gewalt tun wir in Schleswig-Holstein eine Menge. Insbesondere unser Kooperations- und Interventionskonzept KIK hat erhebliche Verbesserungen für die Opfer bewirkt. Das Instrument der Wegweisung hat sich in Schleswig-Holstein bewährt: Bereits seit zweieinhalb Jahren können bei uns Personen, die im häuslichen Bereich Gewalt anwenden, von der Polizei aus ihrer Wohnung verwiesen werden. Danach gilt ein Rückkehrverbot, das bis zu 14 Tagen dauern kann. Dieser Zeitraum soll es den Opfern häuslicher Gewalt ermöglichen, sich in Ruhe über die persönliche Lebenssituation und das weitere Vorgehen Klarheit zu verschaffen. Außerdem können in diesen zwei Wochen anwaltliche Beratung, die Unterstützung von Beratungsstellen und gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden.

 

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt, dass mit der Änderung des Landesverwaltungsgesetzes durch den Landtag nun die bisher in einem Erlass des Innenministers geregelte „Wegweisung“ gesetzlich festgeschrieben wurde. Dadurch ist künftig für mehr Handlungssicherheit gesorgt. Dies war insbesondere von den Polizistinnen und Polizisten eingefordert worden, die sich täglich mit Gewalt im häuslichen Bereich auseinanderzusetzen haben.

 

Wichtig war uns dabei klarzustellen, dass Wohnungsverweis und Rückkehrverbot sich nicht auf die Wohnung allein beschränken, sondern auch auf den angrenzenden Bereich ausgedehnt werden können. Außerdem wurde geregelt, dass die Polizei gleichzeitig ein Betretungsverbot für Orte, an denen sich die Opfer der Gewalttätigkeiten unausweichlich aufhalten müssen, anordnen kann. So kann ausgeschlossen werden, dass die der Wohnung verwiesenen Täter ihren Opfern an der Arbeitsstätte oder am Kindergarten „auflauern“.

 

Wichtig war uns bei dieser Gesetzesänderung auch, sicherzustellen, dass die Hilfeangebote tatsächlich bei den Betroffenen ankommen. Deshalb haben wir mit dem neuen Gesetz gewährleistet, dass die Polizei in Fällen häuslicher Gewalt schnell und zuverlässig eine Beratungsstelle informiert, damit diese umgehend Kontakt zu den Gewaltopfern aufnehmen und aktiv ihre Unterstützung anbieten kann. Denn Opfer häuslicher Gewalt benötigen in der Regel Beratung und Unterstützung, um den oft langjährigen Gewaltkreislauf unterbrechen zu können.

Mit der nun beschlossenen Änderung des Gesetzes werden Schutz und Unterstützung der von häuslicher Gewalt Betroffenen weiter verbessert. Der Landtag wird die Auswirkungen der neuen Regelung aufmerksam beobachten.

 

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