04-04-2003

Landtagsrede zum Bericht der Landesregierung „Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels“, Drucksache 15/2562

Näheres zur Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag findet sich in plenum-online, dem online-Angebot der Landtagsverwaltung

 

Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels

Menschenhandel hat Konjunktur und verspricht lukrative Geschäfte. Die Ware: vor allem Frauen und Mädchen.

Wir in Schleswig-Holstein können das Problem des internationalen Menschenhandels zwar nicht alleine lösen, aber wir können dazu beitragen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und den Betroffenen zu helfen.

 

Dies alles haben wir übereinstimmend bereits im Oktober 2001 in einer Landtagsdebatte festgestellt. Der heute vorliegende Bericht ergänzt die der damaligen Debatte zu Grunde liegende Antwort auf die Große Anfrage der CDU.

 

Der Bericht würdigt insbesondere die Arbeit der Beratungsstelle contra, die einen wichtigen Part übernommen hat beim Schutz und der Betreuung  der Opfer. Die Beratungstätigkeit von contra ist zeitintensiv. Allein die Kosten und der Zeitaufwand für Übersetzungen in zahlreiche Sprachen sind eine Herausforderung. Hinzu kommen noch die multiplen Problematiken der beratenen Frauen: Sie alle sind Opfer, einige von ihnen auch Täterinnen im weitesten Sinn. Viele halten sich illegal im Land auf,  haben keine Wohnung, sind in dramatischen psychischen Ausnahmesituationen und einige von ihnen haben Sucht- und andere behandlungsbedürftige Erkrankungen.

 

Der Umgang mit diesen vielfältigen Problemen erfordert ein hohes Maß an Professionalität, wie sie von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen von contra zweifellos geleistet wird. Hieran soll es keine Abstriche geben.

 

Gleichzeitig gibt es aber Tätigkeiten im Umfeld der Beratung, bei denen eine Entlastung durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich wäre. Dieser Bereich sollte in Zukunft – auch mit Unterstützung und Hilfe durch die Landesregierung – ausgebaut werden.

 

Weil das Ehrenamt zwar die hauptamtliche Arbeit unterstützen, sie aber nicht ersetzen kann und auch nicht ersetzen soll, muss die Finanzierung gesichert werden und die Frage, warum nicht Mittel aus der Vermögensabschöpfung dafür eingeworben werden können, stellt sich von selbst. Schließlich sind diese von Kriminellen eingezogenen Vermögen nicht zuletzt mit der Ausbeutung der betroffenen Frauen erwirtschaftet worden.

 

Es gibt haushaltsrechtliche Probleme, aber ich bin sicher, dass unsere Juristen und Finanzexperten schon größere rechtliche Probleme gelöst haben. Wir sollten das im Ausschuss ernsthaft angehen.

 

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft engagieren sich, auch das hat der Bericht gezeigt, erheblich im Bereich der organisierten Kriminalität. Nach den Gesprächen, die wir in der Vergangenheit geführt haben, würden wir uns wünschen, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und der Beratungsstellen contra in Fällen von Frauen- und Mädchenhandel weiter intensiviert wird.

 

Insgesamt hat sich die Situation der betroffenen Frauen durch den Abbau von bürokratischen Hindernissen und durch klare Zuständigkeitsregelungen deutlich verbessert. Sie würde sich weiter verbessern, wenn das von der Bundesregierung vorgelegte Zuwanderungsgesetz in Kraft treten könnte, denn dieses enthält eine Reihe von Vorschriften, die gerade für die Frauen, um die es in der heutigen Debatte geht,  Härten vermeiden würde.

 

Deshalb meine Bitte und die Aufforderung an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sich dafür einzusetzen, dass die Blockadehaltung ihrer Partei gegen dieses Zuwanderungsgesetz aufgegeben wird. Es ist gerade für Frauen wichtig, dass es in Kraft treten kann.

 

Wir sollten Einzelheiten des Berichts, für den ich mich natürlich bei der Ministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung herzlich bedanke,  im Innen- und Rechtsausschuss weiter diskutieren. Dort steht ja auch noch die Beratung über den Antrag der CDU 15/1299 an.

 

Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit!

zurück zur Übersicht der Pressemitteilungen