12-12-2002
Durch eine Änderung des
Brandschutzgesetzes, die der Landtag in seiner letzten Sitzung auf Grund eines
Antrags der SPD-Fraktion beschlossen hat, sollen Freiwillige Feuerwehren mehr
Spielraum bei der Besetzung von Leitungspositionen erhalten. Darauf weist die
Landtagsabgeordnete Anna Schlosser-Keichel hin.
„Bisher war es laut Gesetz
nicht möglich, dass ein hauptamtlich bei der Rettungsleitstelle seines Kreises
oder bei einer Berufs- oder Werkfeuerwehr Beschäftigter in seinem Heimatort
Wehrführer oder stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr werden
konnte. Ich bin in
Die Gesetzesänderung hebt
diese Einschränkung nun auf und verlangt lediglich das Einverständnis des
Arbeitgebers. Anna Schlosser-Keichel: „Ich hoffe, dass wir damit einen Beitrag
leisten, den Feuerwehren bei ihrer ohnehin bestehenden Schwierigkeit zu helfen,
ausreichend geeignetes Führungspersonal zu finden.“