09-10-2002

Kooperation schafft Schutz für Frauen und Kinder

Landtagsrede zum Thema "Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt"

Wir waren uns in der Septembersitzung des Jahres 2000 alle – fraktionsübergreifend – einig, dass Gewalt im häuslichen Bereich nicht Privatsache der Betroffenen sondern kriminelles Unrecht ist. Wir waren uns einig, dass der Staat aktiv eingreifen, die Täter bestrafen, vor allem aber die Opfer schützen muss.

Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen des Konzepts KIK (Kooperations- und Interventionskonzept gegen häusliche Gewalt) zusammen mit der Polizei das Instrument der Wegweisung einzusetzen, bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Heute, nach knapp zwei Jahren können wir – ich denke, auch das übereinstimmend – feststellen: Es funktioniert! Diese Einschätzung ziehe ich nicht nur aus der Lektüre des vorliegenden Berichts, sondern aus einer ganzen Reihe von Gesprächen mit Beteiligten aus der Modellregion im Bereich der Polizeidirektion Nord.  

Die Beteiligten: das sind natürlich die Polizeibeamtinnen und  Polizeibeamten, die eine Wegweisung anzuordnen haben. Ihnen wurden ein Erlassentwurf und Ausführungsbestimmungen an die Hand gegeben. Schulungen haben stattgefunden. Nachdem Anfangs etwas Skepsis zu spüren war, bin ich wirklich überrascht, wie positiv die Wegweisung als neue polizeiliche Reaktionsmöglichkeit heute, nach relativ kurzer Zeit, gesehen wird.

Die im Bericht genannten Zahlen zeigen, dass die Wegweisung offensiv, aber keinesfalls leichtfertig genutzt wird. Interessant finde ich die Feststellung, dass allein die Androhung Wirkung zeigt. Bei den Ausschussberatungen würde ich gern noch die Frage vertiefen, ob sich die „Erlasslösung“ bewährt hat, oder ob nicht doch eine gesetzliche Regelung wie in anderen Bundesländern besser wäre.

Die polizeiliche Wegweisung ist aber nur dann wirklich wirksam, wenn sie keine isolierte Maßnahme darstellt. Den prügelnden Mann für 14 Tage vor die Tür zu setzen, hilft zwar der Frau und den Kindern (in 80 % der Fälle sind Kinder beteiligt!) unmittelbar und mag für den Mann schon eine Strafe sein. Aber es muss viel mehr geschehen und erledigt werden in diesen zwei Wochen. Deshalb gehört es zum Programm der Einsatzkräfte, auf Hilfsangebote hinzuweisen oder über die neue „Helpline“ Kontakt zu Hilfe und Unterstützung zu vermitteln.

Die Frauenfachberatungsstellen sind ebenfalls Partnerinnen in der Wegweisung. Sie haben langjährige Erfahrungen und Spezialwissen im Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt und  können neben der psychischen Betreuung vor allem auch Hilfestellung leisten, um die Wohnung für die Frau auch nach der Wegweisungsfrist nachhaltig zu sichern. Nach der polizeilichen Aktion muss schnell ein Beschluss des Familiengerichts über die Zuweisung beantragt werden.

   

 

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