11-07-2002
Anna Schlosser-Keichel: Land spart nicht bei der Kinderbetreuung!
Leserbrief
zu den Leserbriefs
zu den Artikeln „Eltern
protestieren gegen „Kopfgeld“ für KiTa-Kinder“ und „Teurer
Sparkurs“ vom 9.7.2002 in den Schleswiger Nachrichten
Ende April hat
die Sozialministerin – wie vom Landtag gefordert - Eckpunkte für die
Neuordnung der Kindertagesstättenfinanzierung vorgelegt. Dies ist u.a. deshalb
erforderlich geworden, weil sich im Laufe der zehn Jahre seit Einführung der
jetzigen Förderpraxis gravierende Ungerechtigkeiten und unerklärbare
Differenzen bei der Verteilung dieser Mittel in den verschiedenen Kreisen
ergeben haben. Der Kreis Schleswig-Flensburg liegt in diesem Vergleich übrigens
im untersten Bereich.
Mit diesen „Eckpunkten“ hat die Ministerin die Grundlage für eine
bewusst breit angelegte Diskussion mit allen Beteiligten, insbesondere auch mit
den Vertretern der Kommunen und der KiTa-Träger, gelegt. Diese Diskussion läuft
und auch wir Abgeordnete sind vor Ort im Gespräch. Sie können sicher sein,
dass ich die Befürchtungen, die dabei laut werden, ernst nehme und
das Für und Wider in die Fraktionsberatungen einbringe. Den Rundumschlag, den
Ihre Zeitung sich unter dem üblen Titel „Kopfgeld für Kinder“ und in dem
Kommentar „Teurer Sparkurs“ geleistet hat, muss ich aber aufs schärfste zurückweisen,
denn er enthält lediglich Vermutungen, Unterstellungen und vor allem
Falschmeldungen. Etwas Recherche oder wenigstens ein Blick in die
„Eckpunkte“ hätte der Berichterstattung gut getan.
Eindeutig nachzulesen ist in den Eckpunkten, dass das Land „sein
bisheriges finanzielles Engagement einbringt“. Es geht also nicht ums Sparen,
sondern um strukturelle Veränderungen. Richtig: Berechnungsgrundlage sollen
nicht mehr die Personalkosten sein und in der Diskussion ist eine Förderung pro
Kind, jedoch differenziert nach Betreuungsformen (Kindergarten, Krippe, Hort,
Integration von Kindern mit Behinderungen) und Betreuungszeiten (weniger als 5
Stunden, bis 6 Stunden, ganztags).
Kindergärten mit familienfreundlichen, längeren Öffnungszeiten und folglich
entsprechendem höheren Personaleinsatz, würden auf diese Weise also eine höhere
Förderung erhalten, als eine Einrichtung, die gerade mal 4 Stunden lang geöffnet
hat. Ich kann nicht sehen, dass diese Regelung ungerechter wäre, als die
jetzige.
Auch hinsichtlich der Gruppengrößen hätte ein Blick in die
„Eckpunkte“ geholfen, in denen nachzulesen ist, dass eine neue
Finanzierungsregelung die Landesverordnung KiTaVO
unberührt lässt. Darin ist (verkürzt dargestellt) festgeschrieben: Die
Gruppengröße im Kindergarten soll 20 Kinder betragen. Der Träger kann in
eigener Verantwortung auf 22 Kinder erhöhen. In begründeten Ausnahmefällen
kann die Aufsichtsbehörde befristet Gruppengrößen von höchstens 25 Kindern
zulassen. Das heißt: größere Gruppen sind schlicht und einfach nicht erlaubt
und es ist unmissverständlich klargestellt, dass es dabei auch bleiben wird.
Die Behauptung, künftig würden Gruppen mit 30 Kindern betrieben, um möglichst
viel „Kopfgeld“ abzukassieren, ist also vollkommen abwegig.
Ähnliches gilt für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den
Kindergärten. Auch hierfür gibt es in der KiTaVO eindeutige Vorgaben, was die
Gruppengröße und die personelle Betreuung
angeht. Auch hier ist keine Änderung vorgesehen und es kann keine Rede davon
sein, dass kleine Integrationsgruppen geschlossen und „behinderte Kinder künftig
wie Regelkinder behandelt“ werden sollen. Im Gegenteil, das Eckpunktepapier
macht deutlich, dass sowohl an den bisherigen Angebotsstrukturen festgehalten
werden soll (also heilpädagogische Einrichtungen, Integrationsgruppen,
Einzelintegration in Regelgruppen), und auch das finanzielle Engagement des
Landes, der Kreise und kreisfreien Städte für behinderte Kinder unvermindert
erhalten bleiben muss. Geprüft wird in der aktuellen Diskussion die Frage, ob
nicht die „Fördertöpfe“ für die Betreuung nicht behinderter Kinder (Förderung
Kindertagesstätten) und behinderter Kinder in Integrationsgruppen (Sozialhilfe)
zusammen geführt werden können. Die bedarfsgerechte, aufwändigere Betreuung
behinderter Kinder müsste dabei natürlich durch einen vielfach höheren Förderfaktor
sichergestellt werden. Grundsätzlich wäre es meiner Meinung nach ein kleiner
Beitrag zur Integration von Kindern mit Behinderungen, wenn ihre Betreuung
selbstverständlich über die reguläre Kindertagesstättenfinanzierung und
nicht über die Sozialhilfe sichergestellt würde.
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