11-07-2002

Anna Schlosser-Keichel: Land spart nicht bei der Kinderbetreuung!

Leserbrief zu den Leserbriefs zu den Artikeln  „Eltern protestieren gegen „Kopfgeld“ für KiTa-Kinder“  und „Teurer Sparkurs“ vom 9.7.2002  in den Schleswiger Nachrichten

Ende April hat die Sozialministerin – wie vom Landtag gefordert - Eckpunkte für die Neuordnung der Kindertagesstättenfinanzierung vorgelegt. Dies ist u.a. deshalb erforderlich geworden, weil sich im Laufe der zehn Jahre seit Einführung der jetzigen Förderpraxis gravierende Ungerechtigkeiten und unerklärbare Differenzen bei der Verteilung dieser Mittel in den verschiedenen Kreisen ergeben haben. Der Kreis Schleswig-Flensburg liegt in diesem Vergleich übrigens im untersten Bereich.

 Mit diesen „Eckpunkten“ hat die Ministerin die Grundlage für eine bewusst breit angelegte Diskussion mit allen Beteiligten, insbesondere auch mit den Vertretern der Kommunen und der KiTa-Träger, gelegt. Diese Diskussion läuft und auch wir Abgeordnete sind vor Ort im Gespräch. Sie können sicher sein, dass ich die Befürchtungen, die dabei laut werden, ernst nehme  und das Für und Wider in die Fraktionsberatungen einbringe. Den Rundumschlag, den Ihre Zeitung sich unter dem üblen Titel „Kopfgeld für Kinder“ und in dem Kommentar „Teurer Sparkurs“ geleistet hat, muss ich aber aufs schärfste zurückweisen, denn er enthält lediglich Vermutungen, Unterstellungen und vor allem Falschmeldungen. Etwas Recherche oder wenigstens ein Blick in die „Eckpunkte“ hätte der Berichterstattung gut getan.

 Eindeutig nachzulesen ist in den Eckpunkten, dass das Land „sein bisheriges finanzielles Engagement einbringt“. Es geht also nicht ums Sparen, sondern um strukturelle Veränderungen. Richtig: Berechnungsgrundlage sollen nicht mehr die Personalkosten sein und in der Diskussion ist eine Förderung pro Kind, jedoch differenziert nach Betreuungsformen (Kindergarten, Krippe, Hort, Integration von Kindern mit Behinderungen) und Betreuungszeiten (weniger als 5 Stunden,  bis 6 Stunden, ganztags). Kindergärten mit familienfreundlichen, längeren Öffnungszeiten und folglich entsprechendem höheren Personaleinsatz, würden auf diese Weise also eine höhere Förderung erhalten, als eine Einrichtung, die gerade mal 4 Stunden lang geöffnet hat. Ich kann nicht sehen, dass diese Regelung ungerechter wäre, als die jetzige.

 Auch hinsichtlich der Gruppengrößen hätte ein Blick in die „Eckpunkte“ geholfen, in denen nachzulesen ist, dass eine neue Finanzierungsregelung die Landesverordnung  KiTaVO unberührt lässt. Darin ist (verkürzt dargestellt) festgeschrieben: Die Gruppengröße im Kindergarten soll 20 Kinder betragen. Der Träger kann in eigener Verantwortung auf 22 Kinder erhöhen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufsichtsbehörde befristet Gruppengrößen von höchstens 25 Kindern zulassen. Das heißt: größere Gruppen sind schlicht und einfach nicht erlaubt und es ist unmissverständlich klargestellt, dass es dabei auch bleiben wird. Die Behauptung, künftig würden Gruppen mit 30 Kindern betrieben, um möglichst viel „Kopfgeld“ abzukassieren, ist also vollkommen abwegig.

 Ähnliches gilt für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den Kindergärten. Auch hierfür gibt es in der KiTaVO eindeutige Vorgaben, was die Gruppengröße und die personelle  Betreuung angeht. Auch hier ist keine Änderung vorgesehen und es kann keine Rede davon sein, dass kleine Integrationsgruppen geschlossen und „behinderte Kinder künftig wie Regelkinder behandelt“ werden sollen. Im Gegenteil, das Eckpunktepapier macht deutlich, dass sowohl an den bisherigen Angebotsstrukturen festgehalten werden soll (also heilpädagogische Einrichtungen, Integrationsgruppen, Einzelintegration in Regelgruppen), und auch das finanzielle Engagement des Landes, der Kreise und kreisfreien Städte für behinderte Kinder unvermindert erhalten bleiben muss. Geprüft wird in der aktuellen Diskussion die Frage, ob nicht die „Fördertöpfe“ für die Betreuung nicht behinderter Kinder (Förderung Kindertagesstätten) und behinderter Kinder in Integrationsgruppen (Sozialhilfe) zusammen geführt werden können. Die bedarfsgerechte, aufwändigere Betreuung behinderter Kinder müsste dabei natürlich durch einen vielfach höheren Förderfaktor sichergestellt werden. Grundsätzlich wäre es meiner Meinung nach ein kleiner Beitrag zur Integration von Kindern mit Behinderungen, wenn ihre Betreuung selbstverständlich über die reguläre Kindertagesstättenfinanzierung und nicht über die Sozialhilfe sichergestellt würde.  

 

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