15-06-2002
Neuordnung der Kindertagesstättenfinanzierung
Leserbrief an die
Schleswiger Nachrichten zu den Artikeln „Eltern protestieren gegen
„Kopfgeld“ für KiTa-Kinder“ und „ Teurer Sparkurs“ vom 9.7.2002
Ende April hat die
Sozialministerin – wie vom Landtag gefordert - Eckpunkte für die Neuordnung
der Kindertagesstättenfinanzierung vorgelegt. Dies ist u.a. deshalb
erforderlich geworden, weil sich im Laufe der zehn Jahre seit Einführung der
jetzigen Förderpraxis gravierende Ungerechtigkeiten und unerklärbare
Differenzen bei der Verteilung dieser Mittel in den verschiedenen Kreisen
ergeben haben. Der Kreis Schleswig-Flensburg liegt in diesem Vergleich übrigens
im untersten Bereich.
Mit diesen „Eckpunkten“ hat die Ministerin die Grundlage für eine bewusst
breit angelegte Diskussion mit allen Beteiligten, insbesondere auch mit den
Vertretern der Kommunen und der KiTa-Träger, gelegt. Diese Diskussion läuft
und auch wir Abgeordnete sind vor Ort im Gespräch. Sie können sicher sein,
dass ich die Befürchtungen, die dabei laut werden, ernst nehme und das Für
und Wider in die Fraktionsberatungen einbringe. Den Rundumschlag, den Ihre
Zeitung sich unter dem üblen Titel „Kopfgeld für Kinder“ und in dem
Kommentar „Teurer Sparkurs“ geleistet hat, muss ich aber aufs schärfste zurückweisen,
denn er enthält lediglich Vermutungen, Unterstellungen und vor allem
Falschmeldungen. Etwas Recherche oder wenigstens ein Blick in die
„Eckpunkte“ hätte der Berichterstattung gut getan.
Eindeutig nachzulesen ist in den Eckpunkten, dass das Land „sein bisheriges
finanzielles Engagement einbringt“. Es geht also nicht ums Sparen, sondern um
strukturelle Veränderungen. Richtig: Berechnungsgrundlage sollen nicht mehr die
Personalkosten sein und in der Diskussion ist eine Förderung pro Kind, jedoch
differenziert nach Betreuungsformen (Kindergarten, Krippe, Hort, Integration von
Kindern mit Behinderungen) und Betreuungszeiten (weniger als 5 Stunden, bis
6 Stunden, ganztags). Kindergärten mit familienfreundlichen, längeren Öffnungszeiten
und folglich entsprechendem höheren Personaleinsatz, würden auf diese Weise
also eine höhere Förderung erhalten, als eine Einrichtung, die gerade mal 4
Stunden lang geöffnet hat. Ich kann nicht sehen, dass diese Regelung
ungerechter wäre, als die jetzige.
Auch hinsichtlich der Gruppengrößen hätte ein Blick in die „Eckpunkte“
geholfen, in denen nachzulesen ist, dass eine neue Finanzierungsregelung die
Landesverordnung KiTaVO unberührt lässt. Darin ist (verkürzt
dargestellt) festgeschrieben: Die Gruppengröße im Kindergarten soll 20 Kinder
betragen. Der Träger kann in eigener Verantwortung auf 22 Kinder erhöhen. In
begründeten Ausnahmefällen kann die Aufsichtsbehörde befristet Gruppengrößen
von höchstens 25 Kindern zulassen. Das heißt: größere Gruppen sind schlicht
und einfach nicht erlaubt und es ist unmissverständlich klargestellt, dass es
dabei auch bleiben wird. Die Behauptung, künftig würden Gruppen mit 30 Kindern
betrieben, um möglichst viel „Kopfgeld“ abzukassieren, ist also vollkommen
abwegig.
Ähnliches gilt für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den Kindergärten.
Auch hierfür gibt es in der KiTaVO eindeutige Vorgaben, was die Gruppengröße
und die personelle Betreuung angeht. Auch hier ist keine Änderung
vorgesehen und es kann keine Rede davon sein, dass kleine Integrationsgruppen
geschlossen und „behinderte Kinder künftig wie Regelkinder behandelt“
werden sollen. Im Gegenteil, das Eckpunktepapier macht deutlich, dass sowohl an
den bisherigen Angebotsstrukturen festgehalten werden soll (also heilpädagogische
Einrichtungen, Integrationsgruppen, Einzelintegration in Regelgruppen), und auch
das finanzielle Engagement des Landes, der Kreise und kreisfreien Städte für
behinderte Kinder unvermindert erhalten bleiben muss. Geprüft wird in der
aktuellen Diskussion die Frage, ob nicht die „Fördertöpfe“ für die
Betreuung nicht behinderter Kinder (Förderung Kindertagesstätten) und
behinderter Kinder in Integrationsgruppen (Sozialhilfe) zusammen geführt werden
können. Die bedarfsgerechte, aufwändigere Betreuung behinderter Kinder müsste
dabei natürlich durch einen vielfach höheren Förderfaktor sichergestellt
werden. Grundsätzlich wäre es meiner Meinung nach ein kleiner Beitrag zur
Integration von Kindern mit Behinderungen, wenn ihre Betreuung selbstverständlich
über die reguläre Kindertagesstättenfinanzierung und nicht über die
Sozialhilfe sichergestellt würde.
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