11-12-2001

Gerechtigkeitslücke bei der Kindergartenfinanzierung? 

Interview mit der Bürgerzeitung "Dütt un Datt", Schuby

Dütt un Datt: Plant die Landesregierung in Kiel die Änderung des Kindertagesstättengesetzes?
Anna Schlosser-Keichel: Für das Jahr 2002 ändert sich mit Sicherheit nichts. Die Landesregierung ist jedoch im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen vom Landtag aufgefordert worden, rechtzeitig zum Jahr 2003 ein neues Fördermodell - und damit eine Gesetzesänderung - für den Bereich der Kindertagesstätten zu erarbeiten. Auch die Weiterentwicklung der Betreuung an den Schulen soll in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.

Diese Forderung des Landtags hat einen guten Grund: in den zehn Jahre seit Einführung der jetzigen Förderpraxis hat sich die "Kindergartenlandschaft" grundlegend geändert. Die Landeszuschüsse für den Betrieb der Kindertagesstätten haben sich dadurch in diesem Zeitraum von 46.117.000 DM im Jahr 1993 auf 104.043.000 DM im Jahr 2002 erhöht. Das ist gut so, denn der Ausbau der Kinderbetreuung war immer ein Schwerpunkt unserer Landespolitik. Leider hat die geltende gesetzliche Förderregelung im Laufe der Jahre jedoch Ungerechtigkeiten bei der Verteilung dieser Mittel in den verschiedenen Kreisen ergeben. Diese Entwicklung soll ggf. durch eine Gesetzesänderung unterbrochen werden.

Dütt un Datt: Ist in diesem Zusammenhang zu befürchten, dass die Personalkostenzuschüsse für pädagogische Mitarbeiter gekürzt werden?
Anna Schlosser-Keichel: Möglicherweise werden sich künftig die Landeszuschüsse überhaupt nicht mehr an den Personalkosten sondern an anderen Kriterien orientieren. Derzeit beteiligt sich das Land mit 20 bzw. 22 % an den Personalkosten. Die regionalen Unterschiede sind dabei enorm. So schwankte der Personalkostenanteil, den das Land im Jahr 1999 pro Kindergartenplatz mit den Kreisen abrechnete, zwischen 838 DM und 2268 DM - eine Entwicklung, die nicht weiter hinzunehmen ist. Der Kreis Schleswig-Flensburg lag mit 984 DM übrigens im untersten Bereich. Die Sozialministerin ist deshalb aufgefordert worden, auch die Umstellung auf eine Platzkostenförderung zu prüfen. Die Vertreter der Kommunen, Kindergartenträger, Berufsverbände werden bei der Weiterentwicklung der Fördergrundsätze natürlich mit einbezogen. Das ganze ist auf jeden Fall keine Einsparaktion, sondern soll dafür sorgen, dass die vorhandenen Mittel landesweit gerecht verteilt werden.
Dütt un Datt: Ist mit einem höheren Elternbeitrag zu rechnen und wenn ja, in welcher Größenordnung?
Anna Schlosser-Keichel: Für das Jahr 2002 ändert sich die Höhe der Landeszuschüsse nicht und auch nach dem Schließen der oben beschriebenen "Gerechtigkeitslücke" dürfte sich für unseren Bereich keine Kürzung ergeben. Ich erinnere: Der Kreis Schleswig-Flensburg liegt schon jetzt im untersten Bereich der Förderungspalette. Eine Erhöhung der Elternbeiträge kann ich aber natürlich nicht für alle Zeit ausschließen. Personalkosten und Sachkosten steigen laufend an und alle Beteiligten haben sie gleichermaßen zu tragen: Das Land, die Kommune, die Kindergartenträger und leider auch die Eltern.
Dütt un Datt: Sollen die Gruppenstärken erhöht werden, was bedeuten würde, dass die Arbeitsbedingungen für das Personal sich verschlechtern und vor allem sich die Betreuung der Kinder reduzieren würde?
Anna Schlosser-Keichel: Nach der geltenden Landesverordnung soll die Gruppengröße in Kindergärten 20 Kinder betragen. Der Träger kann in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder erhöhen. Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde bei hinreichender Begründung befristet Ausnahmen bis zu einer Gruppengröße von höchstens 25 Kindern zulassen. Es gibt zur Zeit keinerlei Ansätze, dies zu ändern.

Von Seiten der CDU- und der FDP-Fraktion hat es vor etwa einem Jahr eine Initiative gegeben, die Landesverordnung aufzuheben und die Gruppengrößen und Ausstattung der Kindertagesstätten in die Entscheidung der Kommunen zu geben. Wir von der SPD Landtagsfraktion haben dem nicht zugestimmt, weil wir der Meinung sind, dass Mindeststandards für Kindergärten landesweit abgesichert werden müssen. Trägern und Kommunen bleibt es natürlich unbenommen, ihre Einrichtungen über diese Mindeststandards hinaus auszustatten.
Dütt un Datt: Ist langfristig mit dem Ausstieg aus der Kindertagesstättenfinanzierung durch das Land zu rechnen?
Anna Schlosser-Keichel: Nein, nicht unter SPD-Regierungsverantwortung.


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