30-11-2001

Anna Schlosser-Keichel und Birgit Herdejürgen: 

Geschlossene Heime sind überflüssig

Zum Vorschlag des Lübecker Oberstaatsanwalts, jugendliche Straftäterinnen und Straftäter in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen, erklären die Vorsitzende des SPD-Fraktions-Arbeitskreises Frauen, Familie und Jugend, Anna Schlosser-Keichel, und die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birgit Herdejürgen: „Die Forderung von Oberstaatsanwalt Wille, Jugendliche in Einzelfällen in geschlossen Heimen unterzubringen, entbehrt aus jugendpolitischer Sicht jeglicher Grundlage. Schleswig-Holstein hat die geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen 1995 abgeschafft. Wir setzen statt dessen auf bestehende Angebote der Jugendhilfe. In diesem Sinne prüft ein vom Land Schleswig-Holstein finanziertes Modellprojekt derzeit in Lübeck und Dithmarschen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule, Justiz, Jugendämtern sowie – in Einzelfällen – Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig sind. Das Projekt hat im September 2001 begonnen und wird Mitte 2003 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse sollen dann im ganzen Land genutzt werden. In Schleswig-Holstein gibt es etwa 6.000 Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe. Fälle, in denen eine Intensivbetreuung notwendig ist, können ausgezeichnet ins bestehende Netz integriert werden. Eine populistische Forderung nach geschlossener Unterbringung zeugt nicht von Fachkompetenz.“ (SIB)

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