18-11-2001

Finanzierung von LSE-Projekten ist gesichert

In einer aktuellen Pressemitteilung teilten die SPD-Landtagsabgeordneten Anna Schlosser-Keichel und Holger Astrup mit, dass es in den fraktionsinternen Beratungen der SPD-Landtagsfraktion doch noch gelungen ist, eine Lösung für diejenigen Gemeinden zu finden, denen für Maßnahmen aus der Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse (LSE) vom Amt für Ländliche Räume (ALR) eine Zuwendung des Landes in Höhe von 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden ist.

"Durch die finanziellen Probleme des Landes musste dieser in Aussicht gestellte Zuschuss im Sommer auf 40 Prozent reduziert werden, und das führte natürlich zu Problemen in denjenigen Gemeinden, die zusätzliche 10 Prozent erwarten konnten", erläuterte Holger Astrup die Zusammenhänge. Ausschließlich in diesen Gemeinden, in denen für eine Maßnahme ein freiwilliger Zuschuss des Landes in Höhe von 50 % der anerkannten förderungsfähigen Gesamtkosten vom ALR schon in Aussicht gestellt worden ist, wird nun über die künftige Regelförderung von maximal 40 % hinaus zusätzlich 10 % und damit ein maximaler Zuschuss von 50 % doch noch gewährt.

"Vor allem mit Hilfe von Vorschlägen der Kommunalen Landesverbände sowie durch verschiedene Umschichtungen im Haushaltsplan des Ministeriums werden wir mit der Zweiten Lesung des Haushaltes im Dezember die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür schaffen", erläuterte Anna Schlosser-Keichel und freute sich für die Gemeinden über das Gelingen dieser "haushaltsmäßig schwierigen Operation".

Die beiden Abgeordneten betonten aber ausdrücklich, dass die höhere Prozentzahl nur und ausschließlich für jene "Alt"-Maßnahmen gilt, für die vom ALR diese 50 % schon als voraussichtlicher Zuschuss angekündigt wurden. "Über diesen Vertrauensschutz hinaus ist alles andere leider nicht mehr machbar!" machten Astrup und Schlosser-Keichel die Situation deutlich.

"Denjenigen Gemeinden, die auch meinem Rat gefolgt sind, doch lieber die "sicheren 40 Prozent jetzt" zu akzeptieren, ist leider im nachhinein nicht mehr zu helfen, weil wir sonst gegen EU-Recht verstoßen würden", sagte Astrup. Für diese Gemeinden wird dann aber bei Folgemaßnahmen eine Ausgleichsmöglichkeit für die "entgangenen 10 Prozent" gefunden werden.

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