18-07-2001

Eine gute Entscheidung!

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag von Bayern und Sachsen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz erklärt die frauen- und familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Anna Schlosser-Keichel: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung. Das Lebenspartnerschaftsgesetz kann nun wie geplant in Kraft treten, und Rechtsunsicherheiten für gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden beseitigt. Die jahrelangen Bemühungen Schleswig-Holsteins um eine Anerkennung der Partnerschaften von Lesben und Schwulen finden endlich ihren Niederschlag in einer bundesgesetzlichen Regelung. Der Landtag hat bereits in der letzten Landtagssitzung ein Landesausführungsgesetz beschlossen, das lesbischen und schwulen Paaren in Schleswig-Holstein ab 1. August 2001 den Gang zum Standesamt ermöglicht. Unser Glückwunsch gilt schon heute dem ersten Paar, das sich traut.“ (SIB)

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