30-05-2001

Stärkung von Familien mit Kindern - Landtagsrede

Tatsache ist: Männer und Frauen in Deutschland wünschen sich mehr Kinder, als sie tatsächlich in die Welt setzen. Für die meisten ist es eine bewusste Entscheidung, die sie auch mit Blick auf das Wohlergehen ihrer Kinder treffen. Das darf einen nicht wundern, wenn man weiß, dass mehrere Kinder und ggf. keinen Partner an der Seite zu haben, das Armutsrisiko überhaupt bedeutet.

Das Bundeskabinett berät deshalb heute den Entwurf für die zweite Stufe des Familienförderungsgesetzes, mit dem Familien weiter entlastet werden sollen. Die beiden Anträge, die wir hier zu beraten haben, beziehen sich auf dieses Vorhaben. Wir sind uns mit der FDP einig in der Zustimmung zur Anhebung des Kindergeldes auf dann 300 DM. 30 DM monatlich mehr, das mögen für manche "Kinkerlitzchen" sein, aber es ist dies die dritte Erhöhung seit 1998, und das bedeutet eine Steigerung um 36 % in diesem Dreijahreszeitraum.

Es geht aber nicht nur um 30 DM Kindergeld mehr, sondern um ein ganzes Paket mit einem Volumen von 4,6 Mrd DM zugunsten von Eltern, mit dem das Verfassungsgerichtsurteil in einem weiteren Schritt umgesetzt werden soll.

Die steuerliche Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs sowohl für Alleinerziehende als auch für Elternpaare soll dadurch gewährleistet werden. Daneben wird es neue steuerliche Abzugsmöglichkeiten geben für die Ausbildung bzw. auswärtige Unterbringung erwachsener Kinder und für Betreuungskosten, die bei Berufstätigkeit der Eltern jüngerer Kinder notwendigerweise anfallen.

Der Familienleistungsausgleich wird also nicht nur über das Kindergeld, sondern auch im Steuerrecht weiter entwickelt. Da muss dann auch erlaubt sein, bisherige Ausgleichs- und Abzugsmöglichkeiten abzuändern oder auch zu beenden.

Wir haben deshalb dem FDP-Antrag, der ja offensichtlich neben der Kindergelderhöhung keinen Handlungsbedarf für Änderungen beim Familienleistungsausgleich sieht, einen eigenen Antrag entgegengesetzt.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Familien auch künftig entlastet werden, das ist unsere Vorgabe. Konzeptionelle Änderungen des Steuerrechts - etwa beim Ausbildungs- oder Haushaltsfreibetrag - wollen wir dabei nicht von vorne herein ausschließen.

Die Frage, ob Schulgeld künftig nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden soll, scheint ja vom Tisch zu sein, und das ist gut so. Anders die Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Haushaltshilfen. Das ist nun alles andere als eine Maßnahme, die die Familie "Normalverbraucher" unterstützt. Diese Steuerabzugsmöglichkeit ist nicht an das Vorhandensein von Kindern gebunden, noch nicht mal an eine Berufstätigkeit der Steuerpflichtigen. Es ist auch keine Steuerabzugsmöglichkeit, die tatsächlich in nennenswertem Umfang von berufstätigen jungen Eltern kleiner Kinder genutzt wird - also von den Familien, über die wir heute reden. Wir alle - Bund, Land, Kommunen, Arbeitgeber - sind gefordert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Dieses "Dienstmädchenprivileg" leistet keinen Beitrag dazu! Es kann und muss weg!

Nach meiner Überzeugung hätte zu der anstehenden Gesetzesinitiative der Bundesregierung die Abschaffung oder zumindest die Kappung des Ehegattensplittings gehört. Offensichtlich ist dies nicht geplant. Wir fordern deshalb mit unserem Antrag, das Thema Splitting endlich anzupacken und dadurch frei werdende Gelder einzusetzen für das, was Familien auch brauchen:

Wohnungen zu erschwinglichen Preisen, mehr Ganztagsbetreuung in Schule und Kindertagesstätten, Hilfen, wenn es in der Familie gewalttätig zugeht, Angebote für Jugendliche und vieles mehr.

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